Verlängerung & Finanzierung des kostenlosen halbtägigen Kindergarten (2013‑2015)
abgestimmt am
13.06.2013
Zusammenfassung
Die Vereinbarung verlängert das kostenlose, verpflichtende halbtägige Kindergartenangebot bis 2015 und stellt den Ländern jährlich 70 Millionen Euro als Zweckzuschuss bereit. Nicht‑für‑Eltern‑beitrags‑notwendige Mittel dürfen für Qualitäts‑ und Ausbau‑Maßnahmen im Kindergartensektor verwendet werden.
einfache MehrheitXXIV13.06.2013
Andere
Familie
Föderalismus
Schwerpunkte
Der Bund zahlt den Ländern jährlich 70 Millionen Euro, um die Kosten des kostenlosen halbtägigen Kindergartenbesuchs zu decken.
Nicht für Elternbeiträge benötigte Mittel dürfen für Qualitäts‑ und Ausbau‑Maßnahmen im Kindergartensektor verwendet werden (z. B. kleinere Gruppen, bessere Betreuungsschlüssel).
Der Bundeszuschuss wird pro Kind mit maximal 960 € (2013/14) bzw. 980 € (2014/15) bemessen.
Die Länder müssen jährlich bis zum 30. September den Nachweis erbringen, dass die erhaltenen Mittel zweckgemäß verwendet wurden.
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen
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