Anpassung des Österreich‑Singapur Doppelbesteuerungsabkommens an OECD‑Standard für Informationsaustausch
abgestimmt am
05.07.2013
Zusammenfassung
Das österreichisch‑singapurische Doppelbesteuerungsabkommen wird durch einen diplomatischen Notenwechsel an den neuen OECD‑Standard für Informationsaustausch angepasst. Der Wortlaut von Artikel 25 wird geändert, sodass Namen und Anschriften nur dann übermittelt werden, wenn sie dem anfragenden Staat bereits bekannt sind. Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen und schützt Österreich vor möglichen Gegenmaßnahmen des Global Forum.
einfache MehrheitXXIV05.07.2013
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Wortlaut von Absatz 1 Buchstabe e zu Artikel 25 wird geändert, sodass Namen und Anschriften nur dann übermittelt werden, wenn sie bereits dem anfragenden Staat bekannt sind.
Die Anpassung dient der Erfüllung der internationalen Verpflichtungen Österreichs zur steuerlichen Transparenz nach dem OECD‑Musterabkommen.
Durch die Änderung werden mögliche Gegenmaßnahmen des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes vermieden.
Für Unternehmen entstehen keine neuen Meldepflichten; die Regelung betrifft ausschließlich den behördlichen Informationsaustausch zwischen Staaten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.