Ratifikation des Strafrechtsübereinkommens gegen Korruption
abgestimmt am
05.07.2013
Zusammenfassung
Der Antrag sieht die Ratifikation des Strafrechtsübereinkommens über Korruption vor, um internationale Standards zu übernehmen und die GRECO‑Empfehlungen zu erfüllen.
einfache MehrheitXXIV05.07.2013
Andere
Strafrecht
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Antrag fordert die Ratifikation des Strafrechtsübereinkommens über Korruption, um die internationalen Standards des Europarates in Österreich zu verankern.
Österreich ist seit dem 30. August 2006 Mitglied von GRECO, weil es das Zivilrechtsübereinkommen bereits ratifiziert hat; daher werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die bestehende Rechtslage erwartet.
Das nationale Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 hat die Vorgaben des Übereinkommens bereits umgesetzt, sodass keine zusätzlichen Gesetzesnovellen nötig sind.
Der Vorgang unterliegt dem Erfüllungsvorbehalt nach Art. 50 Abs. 2 Z 4 B‑VG, d. h. die Ratifikation wird erst wirksam, wenn das Parlament zustimmt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.