Beitritt Österreich zum Zusatzprotokoll gegen Korruption
abgestimmt am
05.07.2013
Zusammenfassung
Österreich soll dem Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption beitreten, um internationale Standards zu übernehmen. Die nationalen Gesetze entsprechen bereits den Vorgaben, sodass nur eine formelle Unterzeichnung nötig ist.
einfache MehrheitXXIV05.07.2013
Andere
Strafrecht
internationales Abkommen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2013
Das österreichische Strafgesetzbuch (StGB) hat bereits in § 74 Abs. 1 4c die Definition von Schiedsrichtern aus dem Zusatzprotokoll übernommen.
Der Beitritt erfordert nur die Unterzeichnung und Hinterlegung einer Urkunde beim Europarat; ein neues Gesetz ist nicht nötig.
Durch den Beitritt wird Österreich formell Vertragspartei des Zusatzprotokolls und unterliegt damit der GRECO‑Überwachung.
Die Kosten für die Umsetzung sind bereits im bestehenden Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 enthalten; es entstehen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.