Novelle des Kunstrückgabegesetzes (KRG) – Erweiterung von Gegenstandskategorie, Zeitraum und Beiratsstruktur
abgestimmt am
21.10.2009
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Kunstrückgabegesetz, um weitere bewegliche Kulturgüter und einen längeren Zeitraum von 1933‑1945 abzudecken, stärkt den Beirat, richtet die Provenienz‑Kommission ein und schafft steuerliche Befreiungen.
einfache MehrheitXXIV21.10.2009
Gesetz
Kunst
Museum
Kulturpolitik
öffentliches Eigentum
völkerrechtliche Verantwortlichkeit
Schwerpunkte
Der Anwendungsbereich wird von rein musealen Kunstgegenständen auf alle beweglichen Kulturgüter im unmittelbaren Bundeseigentum ausgeweitet.
Der Zeitraum für rückzugebende Objekte wird von 1938‑1945 auf 1933‑1945 ausgedehnt und schließt Entnahmen in den besetzten Gebieten des Deutschen Reiches ein.
Der Beirat wird um Vertreter des Finanzministeriums und der Finanzprokuratur ergänzt, sodass alle relevanten Ministerien vertreten sind.
Die Amtszeit der Beiratsmitglieder wird von einem auf drei Jahre verlängert; Abberufungen sind nur aus schwerwiegenden Gründen möglich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.