UNESCO‑Konvention zum Schutz des immateriellen Kulturerbes (2003)
abgestimmt am
12.03.2009
Zusammenfassung
Die UNESCO‑Konvention von 2003 schützt das immaterielle Kulturerbe, definiert Ziele, richtet ein zwischenstaatliches Ausschuss und einen Fonds ein und verpflichtet die Vertragsstaaten zu Inventaren, Schutzmaßnahmen und finanziellen Beiträgen.
einfache MehrheitXXIV12.03.2009
Andere
Kunst
Kulturpolitik
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Die Konvention definiert das Ziel, das immaterielle Kulturerbe zu schützen, dessen Respekt zu sichern, das öffentliche Bewusstsein zu stärken und internationale Zusammenarbeit zu fördern.
Das immaterielle Kulturerbe umfasst mündliche Traditionen, darstellende Künste, soziale Praktiken, naturbezogenes Wissen und traditionelles Handwerk.
Die Konvention richtet zentrale Organe ein: eine Generalversammlung (oberstes Organ) und ein zwischenstaatliches Ausschuss, das Programme entwickelt, Empfehlungen gibt und über den Fonds entscheidet.
Jeder Vertragsstaat muss nationale Inventare erstellen, Schutzmaßnahmen ergreifen, Bildungs‑ und Aufklärungsprogramme fördern und die Beteiligung von Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen sicherstellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.