Zusatzvereinbarung zum Ausbau ganztägiger Schulformen (2014‑2018)
abgestimmt am
04.07.2013
Zusammenfassung
Der Bund stellt den Ländern zwischen 2014 und 2018 rund 453 Mio. € zur Erweiterung ganztägiger Schulformen bereit, um die Betreuung von Kindern zu verbessern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken.
einfache MehrheitXXIV04.07.2013
Andere
Bildung
Föderalismus
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.09.2013· Außer Kraft ab 31.07.2019
Der Bund verlängert die Vereinbarung zum Ausbau ganztägiger Schulformen bis zum Schuljahr 2018/19.
Zusätzliche Mittel von insgesamt ca. 453 Mio. € werden für die Jahre 2014‑2018 bereitgestellt.
Der Zweckzuschuss kann für Personal im Freizeitbereich und für infrastrukturelle Maßnahmen (Speisesäle, Gruppenräume, Spielplätze) verwendet werden.
Ein Teil der Mittel muss nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.