Anpassung des Dienstrechts und des Unterrichtspraktikumsgesetzes
abgestimmt am
05.07.2013
Zusammenfassung
Dieses Gesetz passt das Dienstrecht für Landeslehrer und die Regelungen für Unterrichtspraktika an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit an und stärkt die Rechte bei der Pflege von Kindern.
einfache MehrheitXXIV05.07.2013
Gesetz
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
Anpassung des Rechtsweges: Begriffe wie 'Berufung' werden durch 'Beschwerde' ersetzt, um die Zuständigkeit der neuen Verwaltungsgerichte zu berücksichtigen.
Stärkung der Rechte bei Disziplinarverfahren: Die Veröffentlichung von rechtskräftigen Disziplinarerkenntnissen muss nun anonymisiert erfolgen.
Gleichstellung in Familienfragen: Unterrichtspraktikanten erhalten Pflegefreistellung auch für Kinder aus eingetragenen Partnerschaften.
Erweiterter Pflegeanspruch: Die Freistellung gilt nun auch für die Begleitung von Kindern unter zehn Jahren bei stationären Krankenhausaufenthalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.