Einrichtung einer einheitlichen europäischen Patentgerichtsbarkeit (UPC)
abgestimmt am
06.07.2013
Zusammenfassung
Das Abkommen richtet eine einheitliche europäische Patentgerichtsbarkeit (UPC) ein, die für Streitigkeiten über europäische Patente und ergänzende Schutzzertifikate zuständig ist.
einfache MehrheitXXIV06.07.2013
Andere
Handel
Industrie
Gerichtswesen
Europäische Union
Bürgerliches Recht
internationales Abkommen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Einrichtung einer einheitlichen Patentgerichtsbarkeit, die für alle europäischen Patente und ergänzenden Schutzzertifikate zuständig ist.
Die Gerichtsbarkeit ist ein gemeinsames Organ der teilnehmenden EU‑Staaten und unterliegt den gleichen Pflichten wie nationale Gerichte.
Aufbau einer ersten Instanz mit zentraler, lokaler und regionaler Division sowie eines Berufungsgerichts in Luxemburg.
Enge Zusammenarbeit mit dem Europäischen Gerichtshof, insbesondere bei Vorabentscheidungen nach Art. 267 des EU‑Vertrags.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.