Anpassung der Kontrollen für EU-Arbeitsgesellschafter
abgestimmt am
09.07.2009
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Ausländerbeschäftigungsgesetz, um EU-Gesellschaftern die Niederlassungsfreiheit zu garantieren. Statt einer Vorabprüfung erfolgt nun eine nachträgliche Kontrolle durch das Arbeitsmarktservice.
einfache MehrheitXXIV09.07.2009
Gesetz
ausländischer Staatsangehöriger
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Anpassung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Einführung einer Meldepflicht für Firmenbuchgerichte gegenüber dem Arbeitsmarktservice bei der Eintragung von EU-Gesellschaftern.
Das Arbeitsmarktservice prüft nun nachträglich, ob die Tätigkeit eines Gesellschafters tatsächlich selbstständig ist.
Beschäftigung entgegen einer Untersagung durch das Arbeitsmarktservice wird strafrechtlich sanktioniert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.