Zusammenfassung
Die Erklärung legt einen gemeinsamen Rahmen für die Nutzung der Ariane‑, Vega‑ und Soyuz‑Träger nach 2008 fest, um Europas Zugang zum Weltraum zu sichern. Arianespace übernimmt die Starts, während ein Sales‑Control‑Committee die Verkäufe überwacht und Haftungsregelungen festlegt.einfache Mehrheit XXIV 12.03.2009
Andere
Wissenschaften
internationales Abkommen
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
- Die Erklärung definiert einen einheitlichen Rahmen für die Einsatzphase der Ariane‑, Vega‑ und Soyuz‑Träger ab 2009.
- Ziel ist ein verlässlicher, unabhängiger und preisgünstiger Zugang Europas zum Weltraum.
- Arianespace wird als Launch‑Service‑Provider beauftragt; es muss die Vorgaben der ESA, des Outer Space Treaty und des Sales‑Control‑Committee einhalten.
- Schadenshaftung: Frankreich trägt bei Ariane‑ und Soyuz‑Starts allein bis 60 Mio. € pro Start, bei Vega‑Starts teilen sich Frankreich (1/3) und ESA (2/3).
Reden
10 Reden insgesamt
Pro
Contra
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.