Modernisierung der Reifeprüfung – Einführung eines 3‑Säulen‑Modells
abgestimmt am
21.10.2009
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert die Reifeprüfung, indem es ein 3‑Säulen‑Modell (Arbeit, Klausur, mündlich) einführt, zentrale Aufgabenstellungen und Termine festlegt und die Zusammensetzung von Prüfungskommissionen neu regelt.
einfache MehrheitXXIV21.10.2009
Gesetz
Bildung
Sekundarstufe
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Ein neues „3‑Säulen‑Modell“ wird eingeführt: vorwissenschaftliche Arbeit, zentrale Klausur und mündliche Prüfung bilden die Abschlussprüfung.
Der Bundesminister legt zentrale Aufgabenstellungen und zwei einheitliche Klausurtermine für die Hauptprüfung fest; die Schulbehörde bestimmt die konkreten Termine.
Wiederholungsprüfungen können an den ersten beiden Unterrichtstagen der ersten Woche des folgenden Schuljahrs stattfinden, auf Antrag der Schülerschaft.
Die Prüfungskommissionen erhalten eine erweiterte Zusammensetzung und klare Stimmrechte: Vorsitzender, Schulleiter, Klassenvorstand, Prüfer und ggf. Beisitzer.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.