Temporäre Lockerung der Bewertungsregeln für Versicherer (Finanzkrise‑2008)
abgestimmt am
28.10.2008
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz lockert vorübergehend Bewertungsregeln für Versicherungsunternehmen, um die Folgen der Finanzkrise 2008 abzufedern. Es führt ein gemildertes Niederstwertprinzip und ein Wahlrecht für Fondsanteile ein, das bis zum 1. Jänner 2010 gilt.
einfache MehrheitXXIV28.10.2008
Gesetz
Versicherungswesen
Schwerpunkte
Versicherungsunternehmen dürfen nicht‑festverzinsliche Wertpapiere, Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen künftig wie Umlaufvermögen bewerten. Abschreibungen auf niedrigere Werte sind nur zulässig, wenn sie 50 % der stillen Nettoreserven der jeweiligen Bilanzabteilung nicht übersteigen.
Ein neues Wahlrecht (§ 81h Abs. 2a) erlaubt, Wertpapiere in Investment‑ und Spezialfonds genauso zu bewerten wie direkt gehaltene Wertpapiere, sofern das Versicherungsunternehmen einen beherrschenden Einfluss ausübt und der Fonds von einer Kapitalanlagegesellschaft im Vertragsstaat verwaltet wird.
Die Verweise in den §§ 61b, 61e und 86 werden von „§ 81h Abs. 1 und 2“ auf „§ 81h Abs. 1‑2a“ geändert, damit die neuen Bewertungsregeln auch dort berücksichtigt werden.
Das Inkrafttreten des gesamten Gesetzes ist auf den 30. September 2008 datiert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.