Änderung des Abschlussprüfungs‑Qualitätssicherungsgesetzes
abgestimmt am
22.10.2009
Zusammenfassung
Das Gesetz stärkt die Aufsicht über Abschlussprüfungen durch ein neues externes Qualitäts‑ und Transparenzsystem, führt ein öffentliches Register ein und legt strenge Fort‑ und Meldepflichten fest.
einfache MehrheitXXIV22.10.2009
Gesetz
Buchprüfung
Arbeitsrecht
Europäische Union
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert zentrale Begriffe wie „Abschlussprüfungen“, „Abschlussprüfer“ und „Prüfungsgesellschaften“, um die Anwendungsbereiche klar zu umreißen.
Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften benötigen eine aktuelle Bescheinigung, um Prüfungen durchführen zu dürfen.
Abschlussprüfer und leitende Mitarbeitende müssen sich jährlich mindestens 30 Stunden, insgesamt 120 Stunden innerhalb von drei Jahren, fortbilden und den Nachweis bis zum 31. März des Folgejahres melden.
Rücktritte oder Abberufungen von Prüfern bzw. Gesellschaften müssen unverzüglich und schriftlich mit Angabe von Gründen der Qualitätskontrollbehörde gemeldet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.