Bergbau‑Abfall‑Novelle: Einführung von Abfallbewirtschaftungsplänen und neuen Sicherheitsvorschriften
abgestimmt am
22.10.2009
Zusammenfassung
Das Gesetz ergänzt das Mineralrohstoffgesetz um einen verbindlichen Abfallbewirtschaftungsplan, neue Genehmigungs‑ und Sicherheitsanforderungen für Abfallentsorgungsanlagen sowie erweiterte Melde‑ und Nachsorgeregelungen.
einfache MehrheitXXIV22.10.2009
Gesetz
Abfall
Bergbau
Abfallwirtschaft
Europäische Union
Schwerpunkte
Der Bergbauberechtigte muss einen Abfallbewirtschaftungsplan erstellen, der die Minimierung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung bergbaulicher Abfälle beschreibt und alle fünf Jahre aktualisiert wird.
Für Abfallentsorgungsanlagen wird ein neues Genehmigungsverfahren eingeführt; Anlagen der Kategorie A benötigen zusätzlich eine Sicherheitsleistung und müssen öffentlich beteiligt werden.
Beim Abschluss eines Bergbaubetriebs muss ein Abschlussbetriebsplan die Stilllegung von Abfallentsorgungsanlagen und ggf. erforderliche Nachsorgemaßnahmen enthalten.
Für Anlagen der Kategorie A ist ein Sicherheitsmanagement und ein Notfallplan zu erstellen; die Informationen müssen auch an die Öffentlichkeit und an benachbarte Staaten weitergegeben werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.