Stärkung der Pflegehilfe – neue Aufgaben, Fortbildungspflicht und EU‑Integration
abgestimmt am
18.11.2009
Zusammenfassung
Die GuKG‑Novelle 2009 stärkt die Pflegehilfe: Sie erlaubt Notfall‑Sofortmaßnahmen, führt eine Fortbildungspflicht ein und erweitert Aufsichtsbefugnisse, während EU‑Richtlinien und das Musiktherapiegesetz integriert werden.
einfache MehrheitXXIV18.11.2009
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Pflegehilfen dürfen lebensrettende Sofortmaßnahmen (z. B. CPR, einfache Beatmung) durchführen, wenn kein Arzt verfügbar ist; die ärztliche Rücksprache muss unverzüglich erfolgen.
Pflegehilfen müssen alle fünf Jahre eine Fortbildung von mindestens 40 Stunden absolvieren und erhalten dafür eine schriftliche Bestätigung.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Pflegehilfen unterstützende Basisversorgungs‑Tätigkeiten ausführen, wenn sie ein Ausbildungsmodul abgeschlossen haben, die Aufgaben nicht überwiegend erledigen und eine schriftliche Anordnung vorliegt.
Die EU‑Richtlinien 2005/36/EG (Anerkennung von Berufsqualifikationen) und 2004/83/EG (Mindestnormen für Flüchtlinge) werden in das GuKG integriert, um die Gleichbehandlung ausländischer Fachkräfte zu sichern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.