Das Postmarktgesetz regelt den liberalisierten österreichischen Postmarkt, sichert den flächendeckenden Universaldienst und definiert Finanzierung, Qualitätsstandards und Aufsicht.
einfache MehrheitXXIV18.11.2009
Gesetz
Post- und Fernmeldewesen
Schwerpunkte
Ziel des Gesetzes ist die flächendeckende Grundversorgung (Universaldienst) mit Briefen, Paketen und Einschreiben zu erschwinglichen Preisen.
Der Universaldienst umfasst die Beförderung von Briefen bis 2 kg, Paketen bis 10 kg und Einschreib‑/Wertsendungen – sowohl im Inland als auch grenzüberschreitend.
Mindestens 1 650 Post‑Geschäftsstellen müssen im Bundesgebiet vorhanden sein; höchstens 165 dürfen fremdbetrieben sein und maximal 20 Stunden pro Woche geöffnet haben.
Öffnungszeiten: mindestens fünf Werktage pro Woche, wöchentlich mindestens 20 Stunden, mit Ausnahmen für fremdbetriebene Stellen, die bereits kürzer geöffnet sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.