Neuregelung von Registerzählungen, Unternehmens‑ und Statistik‑Registern sowie Einführung einer Energieausweisdatenbank
abgestimmt am
19.11.2009
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Registerzählungs‑ und Gebäude‑ und Wohnungsregister, führt ein Unternehmens‑ sowie ein Register für statistische Einheiten ein, schafft eine Energieausweisdatenbank und legt technische und finanzielle Rahmenbedingungen fest.
einfache MehrheitXXIV19.11.2009
Gesetz
Statistik
Informatik
Volkszählung
Verwaltungsreform
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Die Bundesanstalt erhält erweiterte Befugnisse, Basisdaten aus verschiedenen Verwaltungsquellen zu prüfen und bei Bedarf zu ergänzen.
Bei unvollständigen Basisdaten dürfen statistische Schätzverfahren eingesetzt und bei Bedarf Befragungen durchgeführt werden.
Unternehmen, die keine technischen Voraussetzungen für bPK haben, können das bPK‑AS über den Hauptverband der Sozialversicherungsträger anfordern.
Ein Unternehmensregister wird eingerichtet, das Identifikations‑, Adress‑, ÖNACE‑ und Finanzkennzeichen von Unternehmen sammelt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.