Das BVergG 2006 wird umfassend geändert: neue Definitionen, niedrigere Schwellenwerte und erweiterte Umwelt‑ und Energie‑Kriterien bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen sowie strengere Transparenz‑ und Berichtspflichten für Behörden.
einfache MehrheitXXIV10.12.2009
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Eine qualifizierte elektronische Signatur wird als verbindliches Mittel zur Authentifizierung von elektronischen Dokumenten definiert.
Straßenfahrzeug wird als Fahrzeugklasse definiert, die in den Anhängen genauer aufgelistet ist.
Die Schwellenwerte für Bau‑, Liefer‑ und Dienstleistungsaufträge werden nach unten korrigiert (z. B. von 137 000 € auf 133 000 €).
Bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen müssen Energieverbrauch, CO₂‑Emissionen und Schadstoffemissionen berücksichtigt und ggf. als Zuschlagskriterien festgelegt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.