Verlängerung & Kündigungsrecht des Österreich‑Slowenien‑Wissenschaftsabkommens
abgestimmt am
11.12.2009
Zusammenfassung
Das Protokoll verlängert das bilaterale Wissenschaftsabkommen mit Slowenien auf unbestimmte Zeit, führt ein Kündigungsrecht mit sechs‑monatiger Frist ein und stellt jährlich bis zu € 90.000 für Mobilitätskosten bereit.
einfache MehrheitXXIV11.12.2009
Andere
Wissenschaften
internationales Abkommen
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2009
Das Abkommen wird auf unbestimmte Zeit verlängert; jede Partei kann es mit einer sechs‑monatigen Frist schriftlich kündigen.
Das Protokoll ist ein gesetzesändernder Akt und bedarf der Genehmigung durch den Nationalrat nach Art. 50 Abs. 1 Z 1 B‑Vg.
Jährlich stehen maximal € 90.000 für die Finanzierung von Mobilitätskosten gemeinsamer Forschungsprojekte zur Verfügung; das Geld stammt aus dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung.
Die Förderung soll den Wissenschaftsstandort Österreich stärken und indirekt positive Effekte auf den Wirtschaftsstandort haben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.