Ermächtigung zum Verkauf unbeweglicher Bundesimmobilien
abgestimmt am
26.02.2009
Zusammenfassung
Das Gesetz ermächtigt den Finanzminister, nicht mehr benötigte Bundesimmobilien zu verkaufen, wobei die SIVBEG die Verwertung übernimmt und das Parlament das Einspruchsrecht des Bundesrates ausschließt.
einfache MehrheitXXIV26.02.2009
Gesetz
Verteidigung
öffentliches Eigentum
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, unbewegliche Bundesimmobilien zu verkaufen, die nicht mehr für Bundeszwecke nötig sind.
Die SIVBEG wird beauftragt, die Verwertung der genannten Liegenschaften zu übernehmen und deren Verkehrswerte zu ermitteln.
Das Gesetz schließt das Einspruchsrecht des Bundesrates aus, sodass der Nationalrat die endgültige Entscheidung trifft.
Die bereits bestehende Konsultationsvereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden findet in diesem Fall keine Anwendung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.