Sprengmittelgesetz 2010 – Regelungen für Herstellung, Handel und Sicherheit
abgestimmt am
21.10.2009
Zusammenfassung
Das Sprengmittelgesetz 2010 regelt umfassend Herstellung, Handel, Besitz und Transport von Schieß‑ und Sprengmitteln und führt neue Lizenz‑, Kennzeichnungs‑ und Dokumentationspflichten ein.
einfache MehrheitXXIV21.10.2009
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2010
Das Gesetz definiert den Geltungsbereich für Herstellung, Verarbeitung, Handel, Erwerb, Besitz, Verbringung, Ein‑ und Durchfuhr sowie Lagerung von Schieß‑ und Sprengmitteln.
Begriffsbestimmungen legen fest, was unter Sprengmittel, Sprengstoff, Zündmittel und Schießmittel zu verstehen ist.
Erwerb und Besitz von Spreng‑ bzw. Schießmitteln sind Personen unter 21 bzw. 18 Jahren grundsätzlich verboten, mit Ausnahmen für Ausbildung und Praktika.
Nur verlässliche Personen – also ohne Sucht‑, psychische Erkrankungen oder relevante Straftaten – erhalten Bewilligungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.