Weingesetz 2009 – Regelungen für Wein‑ und Obstweinstoffe
abgestimmt am
22.10.2009
Zusammenfassung
Das Weingesetz 2009 regelt die Herstellung, Kennzeichnung und den Vertrieb von Wein, Obstwein und weinhaltigen Getränken sowie das zugehörige Kontroll- und Sanktionssystem.
einfache MehrheitXXIV22.10.2009
Gesetz
Wein
Weinbau
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert den Anwendungsbereich: Wein, bestimmte weinhaltige Getränke, Obstwein und Weinbehandlungsmittel dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den EU‑Vorschriften und den Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechen.
Begriffsbestimmungen legen fest, was als Wein, Qualitätswein, Landwein, Obstwein usw. gilt und welche Produkte unter das Gesetz fallen.
Nur von der EU und dem Bundesminister zugelassene önologische Verfahren und Zusatzstoffe dürfen verwendet werden; unzulässige Zusätze sind verboten.
Alkoholerhöhung (Anreicherung) ist nur bis zu festgelegten Grenzen erlaubt; Kabinett‑ und Prädikatsweine dürfen nicht angereichert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.