Novelle zum BIFIE‑Gesetz: Reifeprüfung, Datenschutz & höhere Finanzierung
abgestimmt am
21.10.2009
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das BIFIE‑Gesetz, fügt die Reifeprüfung zu den Kernaufgaben hinzu, stärkt den Datenschutz, legt neue Mitwirkungspflichten für Schüler fest und erhöht die jährliche Grundfinanzierung auf 13 Mio. € (2010‑2012).
einfache MehrheitXXIV21.10.2009
Gesetz
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Das BIFIE erhält die neue Kernaufgabe, die standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an höheren Schulen zu entwickeln, zu implementieren, auszuwerten und zu evaluieren.
Das zuständige Regierungsmitglied kann das BIFIE mit der Abwicklung von Aufträgen im Namen des Bundes beauftragen; dabei muss das BIFIE die Vergabevorschriften beachten und das Einvernehmen mit dem Ministerium herstellen.
Schülerinnen und Schüler müssen an den Bildungsstandard‑Erhebungen sowie an nationalen und internationalen Surveys teilnehmen; weitere Erhebungen sind nur per Verordnung des Regierungsmitglieds verpflichtend.
Das BIFIE ist verpflichtet, bei allen Aufgaben die Grundsätze des Datenschutzes zu wahren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.