Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt – Umsetzung der EU‑Richtlinie 2006/87/EG
abgestimmt am
26.02.2009
Zusammenfassung
Der Gesetzesentwurf passt das Schifffahrtsgesetz an die EU‑Richtlinie 2006/87/EG an, definiert Sportfahrzeuge neu, führt eine Daten‑Schutz‑Klausel ein und ermöglicht Behörden eine erweiterte Kontrolle von Fahrzeugen mit Gemeinschaftszeugnis.
einfache MehrheitXXIV26.02.2009
Gesetz
Sport
See- und Binnenschiffsverkehr
Schwerpunkte
Der Geltungsbereich wird auf den Bodensee und den Alten Rhein ausgeweitet, sodass die dortigen Abschnitte von bestimmten Bestimmungen ausgenommen sind.
Der Begriff „Sportfahrzeug“ wird neu definiert als Fahrzeug für Sport‑ oder Erholungszwecke, das kein Fahrgastschiff ist.
Die Weitergabe von Positionsdaten von Schiffen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen erlaubt.
Sportfahrzeuge, die kürzer als 20 Meter sind, fallen nicht unter die allgemeinen Bestimmungen des Hauptstückes.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.