Aufhebung des Alterslimits im Unterrichtspraktikum und Anpassungen im Prüfungstaxengesetz
abgestimmt am
21.10.2009
Zusammenfassung
Das Gesetz hebt das Höchstalter von 45 Jahren für das Unterrichtspraktikum auf, passt Begriffe und Reisekostentabellen an und verlängert die Prüfungsprämienregelung bis 2010.
einfache MehrheitXXIV21.10.2009
Gesetz
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Das Höchstalter von 45 Jahren für die Zulassung zum Unterrichtspraktikum wird komplett aufgehoben.
Der Begriff „Haushaltszulage“ wird durch „Kinderzulage“ ersetzt, um die finanzielle Unterstützung klarer zuzuordnen.
Die Reisekostentabelle wird von Stufe 2 auf die neue Stufe 2a umgestellt.
Ein neuer Absatz (12) wird eingefügt, der die genannten Änderungen zusammenfasst und zum 1. September 2009 in Kraft tritt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.