Der Bericht schlägt vor, digitale Tachographen in allen Neufahrzeugen der Vertragsparteien zu verpflichten, die Typgenehmigung zu verschärfen und ein neues Appendix 1B mit technischen Vorgaben einzuführen.
einfache MehrheitXXIV24.03.2010
Andere
Straßenverkehr
internationales Abkommen
internationales Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Alle Neufahrzeuge, die nach Inkrafttreten der Änderungen (spätestens 2009/2010) zugelassen werden, müssen mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sein.
Die Typgenehmigung für Tachographen, Aufzeichnungsblätter und Speicherkarten wird nur erteilt, wenn das Gesamtsystem (Gerät + Fahrerkarte + Elektrik) Manipulationssicherheit nachweist.
Während einer vier‑jährigen Übergangsfrist müssen Vertragsparteien Fahrzeuge aus anderen Staaten, die bereits digitale Tachographen besitzen, akzeptieren und kontrollieren.
Ein neuer Staat, der zwischen Ankündigung und Annahme eines Änderungsentwurfs beitritt, wird unverzüglich über den Entwurf informiert und kann innerhalb von sechs Monaten Einwände melden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.