Pyrotechnikgesetz 2010 – Sicherheit, Kennzeichnung und Bewilligung von Pyrotechnik
abgestimmt am
19.11.2009
Zusammenfassung
Das Pyrotechnikgesetz 2010 regelt Sicherheit, Kennzeichnung und Bewilligung von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Produkten sowie das Böllerschießen.
einfache MehrheitXXIV19.11.2009
Gesetz
Sport
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 04.01.2010
Hersteller müssen ein CE‑Kennzeichen anbringen und ihre Produkte von einer benannten Stelle prüfen lassen.
Altersbeschränkungen: ab 12 Jahren für F1, ab 16 Jahren für F2 und S1, ab 18 Jahren für alle anderen Kategorien.
Für gefährliche Kategorien (F3, F4, T2, P2, S2) ist eine behördliche Bewilligung nötig, die an einen gültigen Pyrotechnik‑Ausweis geknüpft ist.
Die Behörde führt Marktüberwachung durch, kann Produkte zurückrufen und bei Gefahren im Verzug Sicherstellungen anordnen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.