Abgabenverwaltungsreformgesetz – Vereinheitlichung von Bundes‑, Landes‑ und Gemeindeabgaben
abgestimmt am
26.02.2009
Zusammenfassung
Das AbgVRefG vereinheitlicht das Steuer‑ und Abgabenverfahren für Bund, Länder und Gemeinden, führt Mahngebühren ein, ermöglicht elektronische Verfahren und legt Übergangsregeln fest.
einfache MehrheitXXIV26.02.2009
Gesetz
Steuerwesen
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
Die BAO wird auf Landes‑ und Gemeindeabgaben ausgedehnt, sodass alle öffentlichen Abgaben nach einheitlichen Regeln erhoben werden.
Für Landes‑ und Gemeindeabgaben wird ein Mahngebührensystem eingeführt (Mahngebühr = 0,5 % des fälligen Betrags, mindestens 3 €, höchstens 30 €).
Die Anzeigepflicht für bestimmte steuerrelevante Vorgänge wird auf die Abgabenbehörden der Länder und Gemeinden ausgeweitet.
Abgabenbehörden dürfen bei Verdacht auf Verstöße gegen arbeits‑, sozial‑ oder gewerberechtliche Vorschriften andere Behörden informieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.