Einspruch Österreich gegen den Beitritt der Mongolei zum Haager Beglaubigungsübereinkommen
abgestimmt am
19.11.2009
Zusammenfassung
Österreich legt Einspruch gegen den Beitritt der Mongolei zum Haager Beglaubigungsübereinkommen ein, weil die Dokumentensicherheit dort als unzureichend eingeschätzt wird. Der Einspruch muss vor dem 1. November 2009 erfolgen, damit er wirksam wird.
einfache MehrheitXXIV19.11.2009
Andere
Völkerrecht
Gerichtswesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Österreich erhebt formell Einspruch gegen den Beitritt der Mongolei zum Haager Beglaubigungsübereinkommen, weil die Urkundensicherheit dort als unzureichend gilt.
Der Einspruch muss vor dem 1. November 2009 (sechs Monate nach Notifikation) bei dem niederländischen Außenministerium eingereicht werden, damit er wirksam wird.
Nach Genehmigung durch den Nationalrat wird der Einspruch offiziell bestätigt, wodurch das Übereinkommen zwischen Österreich und der Mongolei nicht in Kraft tritt.
Keine finanziellen oder wirtschaftlichen Auswirkungen werden erwartet; das Verfahren betrifft ausschließlich die Dokumentenbeglaubigung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.