Das bilaterale Steuerabkommen zwischen Österreich und Bahrain verhindert Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen, definiert Begriffe wie Betriebsstätte und legt fest, wo verschiedene Einkunftsarten zu besteuern sind.
einfache MehrheitXXIV11.12.2009
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen gilt für alle Personen, die in einem oder beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
Es umfasst sämtliche Einkommen‑ und Vermögenssteuern, die von den jeweiligen Staaten erhoben werden, einschließlich Gewinn‑, Lohn‑ und Vermögenszuwachssteuern.
Eine „Betriebsstätte“ ist jede feste Geschäftseinrichtung, die zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit dient; bestimmte Einrichtungen (z. B. reine Lagerstätten) gelten nicht als Betriebsstätte.
Unternehmensgewinne werden nur im Staat besteuert, in dem das Unternehmen ansässig ist, es sei denn, das Unternehmen betreibt eine Betriebsstätte im anderen Staat.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.