Anpassung der Unfallrenten und Ausgleichszulagen‑Richt‑sätze für 2009
abgestimmt am
10.12.2008
Zusammenfassung
Das Gesetz passt die Unfallrenten und Ausgleichszulagen‑Richt‑sätze für 2009 mit einem Sonderfaktor von 1,034 an und gilt rückwirkend ab dem 1. November 2008. Es betrifft das Allgemeine, das Gewerbliche und das Bauern‑Sozialversicherungsgesetz und verursacht einen Mehraufwand von etwa 1 Mio. €.
einfache MehrheitXXIV10.12.2008
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Die Renten aus der Unfallversicherung für November/Dezember 2008 und das gesamte Jahr 2009 werden mit dem Faktor 1,034 anstelle des regulären Anpassungsfaktors erhöht.
Die Ausgleichszulagen‑Richt‑sätze für das Kalenderjahr 2009 werden ebenfalls mit dem Faktor 1,034 angepasst (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz).
Die gleichen Anpassungsregeln gelten für das Bauern‑Sozialversicherungsgesetz, also für landwirtschaftliche Versicherte.
Die Anpassung bezieht sich nicht nur auf die Renten, sondern auch auf feste Beträge nach § 212 Abs. 3 und weitere Bemessungsgrundlagen (z. B. §§ 77, 181).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.