Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich‑Luxemburg – Informationsaustausch nach OECD‑Standard
abgestimmt am
11.12.2009
Zusammenfassung
Österreich und Luxemburg haben 2009 ein Protokoll zur Anpassung ihres Doppelbesteuerungsabkommens unterzeichnet. Es ersetzt Artikel 24 durch neue Regeln für den steuerlichen Informationsaustausch nach dem OECD‑Standard, wobei das Bankgeheimnis nur eingeschränkt gilt.
einfache MehrheitXXIV11.12.2009
Andere
Finanzwesen
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der bisherige Artikel 24 wird durch neue Regelungen ersetzt, die den Austausch von steuerrelevanten Informationen zwischen Österreich und Luxemburg klar definieren.
Der Informationsaustausch erfolgt nur auf Ersuchen und muss die voraussichtliche Erheblichkeit der Daten für steuerliche Zwecke nachweisen.
Bankgeheimnisse dürfen nicht als Hindernis gelten, solange die ausgetauschten Daten für die Besteuerung relevant sind.
Der Austausch darf nicht zu "fishing expeditions" führen – also keine breit angelegten, unbegründeten Anfragen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.