Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens – Neuer Informationsaustausch
abgestimmt am
11.12.2009
Zusammenfassung
Das 2009 unterzeichnete Protokoll zwischen Österreich und dem Vereinigten Königreich ändert das Doppelbesteuerungsabkommen, indem es den Informationsaustausch zu Steuern neu regelt und an den OECD‑Standard anpasst.
einfache MehrheitXXIV11.12.2009
Andere
Finanzwesen
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Artikel 28 des alten Abkommens wird durch neue Bestimmungen zum Austausch steuerlicher Informationen ersetzt.
Ausgetauschte Informationen gelten als vertraulich und dürfen nur für steuerliche Zwecke verwendet werden; Ausnahmen sind nur bei beidseitiger gesetzlicher Erlaubnis zulässig.
Ein Staat muss keine Informationen liefern, die nicht gesetzlich beschaffbar sind oder Geschäfts‑ bzw. Berufsgeheimnisse verletzen würden.
Bei einer Anfrage muss der andere Staat alle zumutbaren Mittel einsetzen, um die geforderten Daten zu beschaffen, selbst wenn er kein eigenes Interesse daran hat.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.