Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens – Informationsaustausch nach OECD‑Standard
abgestimmt am
11.12.2009
Zusammenfassung
Das 2009 unterzeichnete Protokoll ändert das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Singapur, indem es Artikel 25 durch neue Regeln zum Austausch von Steuerinformationen nach dem OECD‑Standard ersetzt.
einfache MehrheitXXIV11.12.2009
Andere
Finanzwesen
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Informationsaustausch wird auf alle steuerrelevanten Daten ausgeweitet, die für die Anwendung oder Durchsetzung von Steuergesetzen nötig sind.
Ausgetauschte Informationen müssen vertraulich behandelt und dürfen nur von Behörden genutzt werden, die mit Steuererhebung, -vollstreckung oder -prüfung betraut sind.
Ein Staat muss Informationen bereitstellen, selbst wenn er kein eigenes steuerliches Interesse daran hat, solange die Anfrage den festgelegten Kriterien entspricht.
Der Austausch schließt keine Anfragen ein, die lediglich der reinen Datensammlung („fishing expeditions“) dienen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.