Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens an OECD‑Transparenzstandard
abgestimmt am
11.12.2009
Zusammenfassung
Das 2009 unterzeichnete Protokoll und Zusatzprotokoll passen das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Belgien an den OECD‑Standard an, indem sie den Informationsaustausch über steuerrelevante Daten neu regeln.
einfache MehrheitXXIV11.12.2009
Andere
Finanzwesen
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der alte Artikel 26 wird durch neue Regeln ersetzt, die den OECD‑Standard für den Austausch steuerlicher Informationen umsetzen.
Das Protokoll tritt in Kraft, sobald beide Staaten die erforderlichen nationalen Verfahren abgeschlossen haben; danach gilt es für alle Steuerarten ab dem 1. Januar des Folgejahres.
Der Informationsaustausch darf nur für steuerliche Zwecke genutzt werden, muss vertraulich bleiben und darf nicht zu "fishing expeditions" führen.
Bei einer Anfrage muss der anfragende Staat Angaben zum betroffenen Steuerpflichtigen, zum gesuchten Datentyp, zum steuerlichen Zweck und zu den bereits ergriffenen Ermittlungsschritten machen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.