Anpassung des Steuer‑Informationsaustauschs an den OECD‑Standard (Österreich‑Dänemark)
abgestimmt am
11.12.2009
Zusammenfassung
Das Protokoll und das Zusatzprotokoll passen den Informationsaustausch zwischen Österreich und Dänemark an den OECD‑Standard an: Behörden dürfen nur relevante, vertrauliche Steuerdaten austauschen, Anfragen müssen begründet sein und dürfen nicht zu wahllosen „fishing expeditions“ führen.
einfache MehrheitXXIV11.12.2009
Andere
Finanzwesen
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Die Finanzbehörden beider Länder tauschen Informationen aus, die für die Anwendung oder Durchsetzung ihrer Steuergesetze voraussichtlich wesentlich sind.
Alle erhaltenen Informationen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nur von Behörden genutzt werden, die mit Veranlagung, Erhebung, Vollstreckung oder Strafverfolgung befasst sind.
Ein Staat darf keine Informationen verlangen, die nach seinem eigenen Recht nicht beschafft werden können oder die Geschäfts‑ bzw. Bankgeheimnisse verletzen würden.
Bei einer Anfrage muss die ersuchende Behörde nachweisen, dass sie alle inländischen Mittel ausgeschöpft hat und die angeforderten Daten voraussichtlich relevant sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.