Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich‑Niederlande – OECD‑konformer Informationsaustausch
abgestimmt am
11.12.2009
Zusammenfassung
Das Protokoll und das Zusatzprotokoll zwischen Österreich und den Niederlanden passen das Doppelbesteuerungsabkommen an den OECD‑Standard an. Sie regeln einen vertraulichen Informationsaustausch über Steuern, schließen "fishing expeditions" aus und treten für Steuerzeiträume ab dem 1. Januar 2010 in Kraft.
einfache MehrheitXXIV11.12.2009
Andere
Finanzwesen
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden beider Länder wird an den OECD‑Standard angepasst.
Alle ausgetauschten Daten gelten als vertraulich und dürfen nur für steuerliche Zwecke verwendet werden.
"Fishing expeditions" – Anfragen ohne konkreten steuerlichen Grund – sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Ein Staat darf Informationen nicht verweigern, weil er kein eigenes steuerliches Interesse an den Daten hat.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.