Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens – neuer Informationsaustausch nach OECD‑Standard
abgestimmt am
11.12.2009
Zusammenfassung
Das 2009 unterzeichnete Protokoll zwischen Österreich und Norwegen ersetzt Artikel 27 des Doppelbesteuerungsabkommens durch neue Regeln zum Informationsaustausch nach dem OECD‑Standard. Es legt fest, welche Daten ausgetauscht werden dürfen, wie sie vertraulich zu behandeln sind und wann Auskünfte zu erteilen sind.
einfache MehrheitXXIV11.12.2009
Andere
Finanzwesen
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der bisherige Artikel 27 wird durch eine neue Regelung zum Informationsaustausch ersetzt, die den OECD‑Standard umsetzt.
Die neue Bestimmung definiert, welche steuerrelevanten Daten ausgetauscht werden dürfen und dass diese vertraulich zu behandeln sind.
Das Zusatzprotokoll von 2005 wird aufgehoben, weil es durch die neuen Regelungen überflüssig geworden ist.
Das Protokoll tritt am ersten Tag des dritten Monats nach der diplomatischen Benachrichtigung in Kraft (voraussichtlich 2009‑12‑01).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.