Bilaterales Abkommen zwischen Österreich und Andorra zum Austausch von steuerrelevanten Informationen, das Einkommen‑, Körperschaft‑ sowie Grund‑ und Wertzuwachs‑Steuern abdeckt und Vertraulichkeit sowie Ablehnungsgründe regelt.
einfache MehrheitXXIV11.12.2009
Andere
Finanzwesen
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen regelt den Austausch von Informationen, die für die Festsetzung, Erhebung und Durchsetzung von Einkommen‑, Körperschaft‑ sowie Grund‑ und Wertzuwachs‑Steuern relevant sind.
Gegenstand des Austauschs sind die österreichischen Einkommen‑ und Körperschaftsteuern sowie die andorranischen Grundvermögen‑ und Wertzuwachs‑Steuern, inklusive zukünftiger, gleichartiger Steuern.
Auf Anfrage müssen die Behörden Informationen aus Banken, über Eigentumsverhältnisse von Unternehmen, Trusts und Stiftungen bereitstellen; das Bankgeheimnis wird nur im Rahmen der steuerlichen Amtshilfe aufgehoben.
Ein Auskunftsersuchen kann abgelehnt werden, wenn die Informationen nicht im Besitz der Behörde sind, Datenschutz‑ oder Berufsgeheimnisse verletzt würden oder unverhältnismäßige Schwierigkeiten entstehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.