Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich‑San Marino an den OECD‑Standard
abgestimmt am
11.12.2009
Zusammenfassung
Das 2009 unterzeichnete Protokoll und Zusatzprotokoll ändern das 2004‑Abkommen zwischen Österreich und San Marino, um den Informationsaustausch über Steuern an die OECD‑Standards anzupassen. Es regelt, welche Daten ausgetauscht werden dürfen, wie sie zu behandeln sind und wann das Abkommen in Kraft tritt.
einfache MehrheitXXIV11.12.2009
Andere
Finanzwesen
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Informationsaustausch wird auf den OECD‑Standard ausgedehnt: Behörden müssen relevante steuerliche Daten austauschen, die für die Anwendung des Abkommens nötig sind.
Alle erhaltenen Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur von Behörden genutzt werden, die mit der Steuererhebung, -festsetzung oder -prüfung betraut sind.
Ein Staat darf keine Informationen liefern, die nach seinem nationalen Recht nicht beschaffbar sind oder Geschäfts‑ bzw. Berufsgeheimnisse verletzen würden.
Auch wenn ein Staat die angeforderten Daten für eigene Zwecke nicht benötigt, muss er sie beschaffen und weitergeben, solange sie nicht durch die Ausnahmen in Absatz 3 ausgeschlossen sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.