Abkommen Österreich – Monaco zum Informationsaustausch in Steuersachen
abgestimmt am
11.12.2009
Zusammenfassung
Das Abkommen regelt den gegenseitigen Austausch von steuerrelevanten Informationen zwischen Österreich und Monaco. Es gilt für Einkommen‑, Körperschaft‑ und Gewinnsteuern, verpflichtet die Finanzbehörden zur Amtshilfe und schützt die übermittelten Daten durch Vertraulichkeitsregeln.
einfache MehrheitXXIV11.12.2009
Andere
Finanzwesen
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen schafft eine rechtliche Grundlage für den Austausch von steuerrelevanten Informationen zwischen Österreich und Monaco.
Gegenstand sind die Einkommen‑ und Körperschaftsteuer in Österreich sowie die Gewinnsteuer in Monaco; das Abkommen kann auf weitere, ähnliche Steuern ausgeweitet werden.
Auf Anfrage müssen die zuständigen Finanzbehörden Informationen bereitstellen, auch wenn das betreffende Verhalten im ersuchten Staat nicht strafbar wäre.
Ein Informationsantrag kann abgelehnt werden, wenn er gegen das öffentliche Interesse, Grundrechte oder Geschäftsgeheimnisse verstößt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.