Änderungen der ITU‑Satzung und des Vertrags (2006)
abgestimmt am
24.03.2010
Zusammenfassung
Die Änderungsurkunden von 2006 passen die Satzung und den Vertrag der Internationalen Fernmeldeunion an: Sie verlängern Konferenzintervalle, führen neue Fristen für Beitragsmeldungen ein, schaffen eine zusätzliche Beitragsklasse und begrenzen Amtszeiten.
einfache MehrheitXXIV24.03.2010
Andere
internationales Abkommen
Post- und Fernmeldewesen
Schwerpunkte
Die Intervalle für weltweite Funkkonferenzen und Funkversammlungen werden von zwei‑ bis drei Jahren auf drei‑ bis vier Jahre verlängert, um den organisatorischen Aufwand zu reduzieren.
Die Frist für die Meldung der vorläufig gewählten Beitragsklassen wird von einer Woche auf vier Wochen vor Beginn der Regierungsbevollmächtigten‑Konferenz verlängert; die Frist für die endgültige Meldung wird bis zum Montag der letzten Konferenzwoche ausgedehnt.
Ein Amt (z. B. Generalsekretär) kann künftig höchstens zwei Amtszeiten hintereinander erhalten, um die Rotation von Führungspersonal zu sichern.
Das Recht von Beobachtern, an Sitzungen der Union teilzunehmen, wird ausgeweitet, sodass mehr Organisationen und Institutionen beratend mitwirken können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.