Novelle 2010 zum IVF‑Fonds – Transparenz, Kostenbeteiligung und Datenschutz
abgestimmt am
10.12.2009
Zusammenfassung
Die IVF‑Fonds‑Novelle definiert genauer, wann eine Schwangerschaft als erfolgreich gilt, richtet einen Fonds zur Teilfinanzierung von IVF ein und führt Melde‑ sowie Arzneimittel‑ und Registerpflichten ein.
einfache MehrheitXXIV10.12.2009
Gesetz
Gesundheit
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Eine Schwangerschaft gilt als erfolgreich, wenn ein intakter Embryo ab der 5. Woche nach dem Embryotransfer nachgewiesen wird.
Ein eigenständiger IVF‑Fonds wird beim Bundesministerium für Gesundheit eingerichtet und besitzt Rechtspersönlichkeit.
Nicht‑österreichische Staatsbürger erhalten Anspruch auf Kostenbeteiligung, wenn sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen.
Vertragskrankenanstalten dürfen benötigte IVF‑Arzneimittel von Herstellern beziehen, lagern und an Patientinnen abgeben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.