Änderung des Medizinprodukte‑ und Arzneimittelgesetzes – neue Definitionen, erweiterte Pflichten und verschärfte Marktüberwachung
abgestimmt am
10.12.2009
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Medizinprodukte‑ und Arzneimittelgesetz, führt neue Produktkategorien ein, stärkt die Pflichten von Sponsoren, Prüfern und Bevollmächtigten und legt strengere Melde- und Dokumentationsregeln fest.
einfache MehrheitXXIV10.12.2009
Gesetz
Gesundheit
Europäische Union
Schwerpunkte
Einführung neuer Definitionen: Subkategorie, generische Produktgruppe und Einmal‑Produkt sowie ein Medizinprodukt mit einem Derivat aus menschlichem Blut.
Definition von „Klinischen Daten“ als Sicherheits‑ oder Leistungsangaben aus klinischen Prüfungen, Literatur oder Erfahrungsberichten.
Klärung, welche Produkte unter das Arzneimittelgesetz fallen und welche von den neuen Regelungen ausgenommen sind (z. B. Organe, Gewebe, menschliche Blutderivate).
Einrichtung eines Feststellungsverfahrens und des Abgrenzungs‑ und Klassifizierungsbeirates für die Einstufung von Medizinprodukten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.