Das Abkommen regelt die soziale Sicherheit zwischen Österreich und Uruguay, ermöglicht die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und garantiert gleiche Leistungen für Staatsangehörige beider Länder.
einfache MehrheitXXIV26.02.2009
Andere
soziale Sicherheit
internationales Abkommen
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
Gleichbehandlung: Staatsangehörige beider Länder erhalten im jeweils anderen Land dieselben Leistungen wie die eigenen Staatsbürger.
Zusammenrechnung von Versicherungszeiten: Zeiten, in denen Beiträge in Österreich oder Uruguay geleistet wurden, werden addiert, um Anspruch auf Pensionen zu ermöglichen.
Territorialitätsprinzip: Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem sie arbeiten; Ausnahmen können einvernehmlich vereinbart werden.
Leistungsberechnung: Österreichische Leistungen basieren ausschließlich auf österreichischen Zeiten, Uruguay‑Leistungen nach einem Pro‑Rata‑Verfahren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.