DSG‑Novelle 2010: Erweiterte Pflichten, Videoüberwachung und stärkere Aufsicht
abgestimmt am
10.12.2009
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Datenschutzgesetz 2000 und das Sicherheitspolizeigesetz. Es führt neue Definitionen, ein Videoüberwachungskapitel und ein umfassendes Melde‑ sowie Registerverfahren ein. Die Datenschutzkommission erhält erweiterte Kontroll- und Sanktionsbefugnisse.
einfache MehrheitXXIV10.12.2009
Gesetz
Informatik
Verfassung
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Ein neuer Abschnitt über Videoüberwachung wird eingeführt, der allgemeine Grundsätze, Protokollierungs‑ und Löschpflichten, Meldepflicht sowie Kennzeichnungspflichten regelt.
Die Begriffe Auftraggeber, Dienstleister, Datenverwendung, Verarbeiten und Übermitteln werden neu definiert, um die Verantwortlichkeiten klarer zu fassen.
Auftraggeber müssen jede Datenanwendung elektronisch melden; die Meldung kann per E‑Mail oder in Papierform für manuelle Dateien eingereicht werden.
Die Datenschutzkommission kann jederzeit die Erfüllung der Meldepflicht prüfen und bei Verstößen ein Berichtigungsverfahren einleiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.