Das Bundesgesetz regelt die Durchsetzung von EU‑Verboten für Pelze, Katzen‑ und Hundfelle sowie Robbenerzeugnisse aus Tierschutzgründen und legt Strafen bis zu 40 000 Euro fest.
einfache MehrheitXXIV10.12.2009
Gesetz
Handel
Industrie
Tierschutz
Tiermedizin
Europäische Union
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Das Gesetz setzt die EU‑Verordnungen zum Verbot von Pelzen, Katzen‑ und Hundfellen sowie Robbenerzeugnissen in nationales Recht um.
Der Bundesminister für Gesundheit kann Verordnungen erlassen, um notwendige Durchführungsbestimmungen zu ergänzen.
Zuständige Behörden und Sachverständige dürfen Grundstücke betreten, Transportmittel anhalten und Proben nehmen; betroffene Personen müssen die Kontrollen zulassen und Auskünfte geben.
Verstöße gegen die Verbote werden als Finanzvergehen mit Geldstrafen bis zu 40 000 Euro und Verfall der betroffenen Produkte geahndet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.