Verbesserung des Anlegerschutzes durch Informations‑ und Finanzierungsregeln
abgestimmt am
11.03.2009
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Wertpapieraufsichtsgesetz und das Bankwesengesetz, führt neue Informationspflichten für Wertpapierfirmen ein, etabliert ein Frühwarnsystem und legt ein beitragsbasiertes Finanzierungsmodell für die Anlegerentschädigung fest. Die Regelungen gelten ab dem 1. Mai 2009.
einfache MehrheitXXIV11.03.2009
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.05.2009
Wertpapierfirmen müssen Privatkunden bei Vertragsabschluss schriftlich darüber informieren, wenn sie Eigenprodukte vertreiben.
Wertpapierfirmen dürfen bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen keine Kundengelder entgegennehmen.
Kunden sind auf die von der FMA veröffentlichten marktüblichen Gebühren hinzuweisen.
Ein Frühwarnsystem wird eingerichtet; Abschlussprüfer und Mitgliedsinstitute müssen dafür relevante Daten bereitstellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.