Das Bundeshaushaltsgesetz 2013 regelt umfassend die Organisation, Planung, Durchführung und Kontrolle des Bundeshaushalts sowie den Umgang mit Vermögen, Finanzschulden und Sanktionen.
einfache MehrheitXXIV11.12.2009
Gesetz
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert den Geltungsbereich und die Ziele der Haushaltsführung, insbesondere Wirkungsorientierung, Transparenz, Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Sicherung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.
Es legt die Zuständigkeiten von anordnenden (z. B. Bundespräsident, Minister) und ausführenden Organen (Buchhaltungsagentur, Zahl‑ und Wirtschaftsstellen) fest.
Die mittelfristige Haushaltsplanung wird über das Bundesfinanzrahmengesetz geregelt, das Obergrenzen für Auszahlungen in fünf Rubriken festlegt.
Die Grundsätze der Veranschlagung verlangen die getrennte Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben sowie die Berücksichtigung des Personalplans.
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